Photovoltaik lohnt sich in der Steiermark besonders dank hoher Sonneneinstrahlung und attraktiver Förderprogramme. Wir geben Ihnen einen Überblick über die aktuellen Förderungen 2026 und was Sie bei der Beantragung beachten müssen.
Stand 24. Oktober 2026: Der dritte EAG-Call des Jahres wurde am 22. Oktober 2026 geschlossen. Wann der nächste Call öffnet, veröffentlicht die EAG-Abwicklungsstelle rechtzeitig – wir beobachten die Termine und beraten Sie zu Voraussetzungen und Antragstellung.
Förderungen in der Steiermark 2026
In der Steiermark gibt es mehrere Förderwege für Photovoltaik-Anlagen. Die wichtigsten:
- Bundesförderung (EAG-Investitionszuschuss, abgewickelt über die OeMAG): Die wichtigste Förderung 2026 kommt vom Bund: 150 Euro pro kWp für Anlagen bis 10 kWp (Kategorie A), 140 Euro pro kWp für Anlagen über 10 bis 20 kWp. Die Förderung wird in mehreren Calls pro Jahr vergeben – Anlagen dürfen vor Antragstellung noch nicht in Betrieb sein. Voraussetzung: Installation durch einen zertifizierten Fachbetrieb.
- Stromspeicher-Förderung (EAG): 150 Euro pro kWh Speicherkapazität, gemeinsam mit der PV-Anlage beantragbar (Mindestgröße 0,5 kWh pro kWp, förderbar bis 50 kWh). Ein typischer 8-kWh-Speicher bedeutet damit rund 1.200 Euro Zuschuss.
- Made-in-Europe-Bonus: Für förderfähige europäische Komponenten können zusätzliche Zuschläge gelten. Höhe, Kombination und Herkunftsnachweise richten sich nach den gültigen Förderbedingungen.
- Gemeindeförderungen: Einzelne steirische Gemeinden bieten zusätzliche Zuschüsse. Wir prüfen für Ihren Standort, was möglich ist.
Hinweis zur Landesförderung: Das Land Steiermark hat 2026 keine laufende kWp-Pauschale für klassische Aufdachanlagen auf Einfamilienhäusern. Sonderprogramme (etwa für bauwerksintegrierte Photovoltaik oder Agri-PV ab 20 kWp) laufen zeitlich begrenzt. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob Ihr Projekt dafür infrage kommt.
Was wird gefördert?
Die EAG-Investitionsförderung umfasst mehrere Leistungskategorien, auch oberhalb von 20 kWp. Förderfähigkeit, Reihung und Antragstellung unterscheiden sich nach Kategorie und Förderaufruf. Wir prüfen die Voraussetzungen.
Antragstellung: Was Sie brauchen
Für den Förderantrag benötigen Sie:
- Kostenangebot der Anlage (stellen wir Ihnen aus)
- Dachflächenberechnung und Ausrichtungsplan
- Stromzähler- und Netzbetreiberbestätigung
- Bestätigung des installierenden Fachbetriebs (übernehmen wir)
Wir übernehmen die komplette Antragstellung für Sie. Das spart Zeit und Nerven. Sprechen Sie uns an.
Förderung und Eigenverbrauch
Wer einen Stromspeicher kombiniert, erhöht den Eigenverbrauch auf 60 bis 80 % und wird weniger abhängig vom Strompreis. Die EAG-Speicherförderung (150 Euro pro kWh) macht das zusätzlich attraktiv. Auch hier gilt: Nicht für jeden Haushalt lohnt sich ein Speicher. Wir beraten Sie ehrlich. Kostenlose Beratung anfragen.