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Elektrische Anlagenüberprüfung

Elektroanlagen prüfen und Ergebnisse nachvollziehbar dokumentieren

Elektrische Anlagen prüfen

Mit einer fachgerechten Überprüfung lassen sich Mängel an elektrischen Anlagen erkennen und dokumentieren. Wir beurteilen die Installation im vereinbarten Prüfumfang und besprechen erforderliche Maßnahmen mit Ihnen.

Besichtigen, messen und erproben

Zur Prüfung gehören je nach Anlage unter anderem Sichtkontrolle, Messungen und die Prüfung von Schutzmaßnahmen. Sie erhalten ein Protokoll mit Ergebnissen und festgestellten Mängeln.

Pflichten und Intervalle klären

Für Arbeitsstätten bestehen Vorgaben zu wiederkehrenden Prüfungen. Die konkreten Intervalle hängen von den geltenden Vorschriften, Betriebsbedingungen und gegebenenfalls behördlichen Auflagen ab. Für Wohn- und Mietobjekte sind die jeweils einschlägigen Anforderungen gesondert zu beurteilen; eine einheitliche periodische Prüfpflicht für alle vermieteten Objekte lässt sich nicht pauschal angeben.

Mängel beheben

Erforderliche Arbeiten werden mit Ihnen abgestimmt. Ein Prüfprotokoll allein beseitigt keine Mängel und ersetzt keine späteren Kontrollen. Fristenverwaltung und Betreuung mehrerer Objekte können gesondert vereinbart werden.

FAQ

Häufige Fragen

Wie oft muss eine Elektroanlage geprüft werden?

Die Intervalle richten sich nach den für die Anlage geltenden Vorgaben und Betriebsbedingungen. Bei Wohngebäuden sind Zustand, Nutzung und Änderungen zu berücksichtigen. Wir beurteilen, welche Kontrollen in Ihrem Fall erforderlich oder sinnvoll sind.

Was kostet eine Anlagenprüfung?

Die Kosten richten sich nach Anlagengröße und Stromkreisen. Ein Angebot erhalten Sie unter 0316 472538, für Hausverwaltungen nach Objektliste.

Bekomme ich ein Protokoll für die Versicherung?

Das Prüfprotokoll dokumentiert Umfang, Ergebnisse und festgestellte Mängel der Prüfung. Es ersetzt weder die Beseitigung von Mängeln noch spätere Prüfungen und deckt nicht automatisch sämtliche Betreiberpflichten ab.

Was passiert bei gefundenen Mängeln?

Wir dokumentieren festgestellte Mängel und erläutern die Dringlichkeit. Die Behebung wird mit Ihnen abgestimmt. Bei einer akuten Gefahr können sofortige Sicherungsmaßnahmen erforderlich sein.

Prüfen Sie auch Photovoltaikanlagen?

Eine PV-Anlage kann in den vereinbarten Prüfumfang aufgenommen werden. Dabei sind auch Gleichstromseite, Schutzmaßnahmen und die für PV geltenden Anforderungen zu berücksichtigen.