Der Bund startet die Neuauflage der Kesseltausch-Förderung am 2. November 2026. Gefördert wird der Austausch einer fossilen Heizung (Öl, Gas, Kohle oder Elektrospeicherofen) gegen Nah- oder Fernwärme, eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe. Für Privatpersonen im Ein- und Zweifamilienhaus sowie im Reihenhaus.
Die wichtigsten Zahlen laut Infoblatt
- Wärmepumpe: 5.000 Euro
- Holzzentralheizung: 6.000 Euro
- Nah- oder Fernwärmeanschluss: 4.000 Euro
- Zuschlag für thermische Solaranlage: 2.500 Euro
- Zuschlag für Tiefenbohrung bei Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen: 5.000 Euro
Registrierungen und Anträge sind bis längstens 31. Dezember 2026 möglich, solange das Budget reicht. Lieferungen und Leistungen ab 7. Oktober 2026 werden rückwirkend anerkannt. Nach der Registrierung bleiben 9 Monate, um den Tausch umzusetzen und den Antrag mit Endabrechnung zu stellen. Die Förderhöhe bleibt laut Bundesministerium 2027 unverändert.
Kombinierbar mit der Landesförderung
Ob eine Bundesförderung mit Landes- oder Gemeindeförderungen kombinierbar ist, hängt von den jeweiligen Richtlinien ab. Programme für den Ersatz bereits erneuerbar betriebener Heizungen gelten nicht automatisch für den Austausch fossiler Heizungen. Wir prüfen Förderfähigkeit und Kombinierbarkeit individuell.
Was Sie beachten müssen
- Eine Wärmepumpe braucht das EHPA-Gütesiegel, eine maximale Vorlauftemperatur von 55 Grad und einen GWP von höchstens 750.
- Die alte fossile Heizung wird stillgelegt, entsorgt und der Tank entleert, gereinigt und verplombt.
- Bei der Registrierung ist das Energieberatungsprotokoll des Bundeslandes vorzulegen.
- Die Installation muss durch einen Fachbetrieb erfolgen, eine Eigenregie ist nicht förderfähig. Rechnungen laufen auf die antragstellende Person.
Wir übernehmen Planung und Austausch und stimmen die Anlage auf die Fördervoraussetzungen ab. Beratung zur Förderlage und den erforderlichen Fachbetriebsnachweisen: 0316 472538.
Stand: 22. Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Förderungsrichtlinien. Die Pauschalen sind Höchstbeträge. Wichtig: Ein zumutbarer Nah- oder Fernwärmeanschluss hat Vorrang vor der Geräteförderung, und bei Wärmepumpen mit bestimmten Kältemitteln gibt es technologieabhängige Kürzungen. Alle Bedingungen: Infoblatt Neuauflage Kesseltausch (PDF, Stand 10/2026): Direktlink zum Infoblatt – Programmübersicht: sanierungsoffensive.gv.at, wohnbau.steiermark.at